Fragen und Antworten (FAQ)
Status des Vereins
Wir sind seit 2021 beim Amtsgericht Ulm im Vereinsregister eingetragen.
Wir sind seit 2021 vom Finanzamt Ulm im Bereich Altenhilfe als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und gelten in diesem Sinne als steuerbegünstigt. Dies wurde 2024 erneut bestätigt.
Sparkasse Ulm
Kontoinhaber: altersarmut Ulm nein e.V.
IBAN: DE15630500000021325537
BIC: SOLADES1ULM
Vereinsbetrieb
- Unser Treffpunkt ist offen für alle.
- Unsere Hilfeleistungen sind Rentnerinnen und Rentnern vorbehalten, auch bei Erwerbsminderungsrente, die Grundsicherung oder Wohngeld im Alter haben oder haben sollten. Auch einbezogen sind Seniorinnen und Senioren, deren gesamtes Einkommen knapp über dem Schwellenwert für staatliche Hilfen liegt und so noch schlechter gestellt sind.
- Unsere Hilfeleistungen: Information, Beratung, Vermittlung, Begleitung, Notfallhilfe
- Organisiertes Programm zweimal monatlich, meist samstags
- Gelegentlich Tagesausflüge, kostenlos für finanziell schwache Seniorinnen und Senioren
- Senioren-geeignete Smartphones auf Leihbasis, mobile Daten, individuelle Schulung, Infoveranstaltungen, alles kostenlos
- Freies WLAN, kostenloser Internetcafé Platz
- Verzeichnis „Angebote für finanziell schwach gestellte Ältere“ zu den Themen Information, Versorgung, Unterstützung, Kultur, Bildung, Teilhabe, Praktisches
- Wir haben Flyer von vielen relevanten Anbietern zum Mitnehmen
- Bei uns gibt es immer ein paar kleine praktische Dinge zum Mitnehmen. Angebote für größere Sachspenden hängen im Verein aus und sind auf unserer Website veröffentlicht. Wir können uns bei Bedarf um den Transport kümmern
- Personen, die nicht zu unserer Zielgruppe gehören, bitten wir, 1 € pro Getränk zu unseren Unkosten beizutragen
- Personen, die nicht zu unserer Zielgruppe gehören, können gerne gegen Kostenbeteiligung an unseren Tagesausflügen teilnehmen
Ja, wir haben uns folgende Regeln gegeben. Sie sind auf unserer Website veröffentlicht:
Ja, unser Jahresbericht berichtet über die Umsetzung unserer Strategie für das vergangene Jahr, die durchgeführten Aktivitäten und die Finanzen des Vereins
Nein, es besteht kein Mitgliedszwang bei uns, weder für die Teilnahme am Treffpunkt noch für unsere Serviceleistungen. Unser komplettes Angebot ist kostenlos für finanziell schwache Seniorinnen und Senioren.
Nein, sowohl finanziell schwache Seniorinnen und Senioren als auch nicht Betroffene können bei uns mitwirken, und sich dazu herzlich eingeladen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Interessierte können an bestehenden Aktivitäten mitwirken oder ein eigenes Projekt konzipieren, organisieren und durchführen; es muss nur zu unserem Vereinszweck passen.
Mitgliedschaft ist grundsätzlich für jedermann möglich. Die meisten unserer Mitglieder sind Einzelpersonen, die den Verein unterstützen möchten, sich aber nicht aktiv ins Vereinsgeschehen einbringen möchten oder können. Mitgliedschaft ist auch für Organisationen und Firmen möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist immer zum Ende des folgenden Quartals möglich.
Wir finanzieren uns durch Spenden von Einzelpersonen und Firmen, Banken und Einrichtungen, Mitgliedsbeiträge sowie durch Förderung und über die Spendenplattform www.betterplace.org.
Nein, wir sind politisch, konfessionell und weltanschaulich neutral und keiner anderen Einrichtung untergeordnet. Wir sind jedoch mit vielen Einrichtungen vernetzt und kooperieren gerne im Sinne unseres Vereinszwecks.
Es gibt viele Dinge, die sehr nützlich sind für Menschen, die sich nicht oder nicht mehr alles Nötige leisten können. Hier einige Beispiele: Haushaltsartikel, Körperpflegeprodukte, Gutscheine, lange haltbare Lebensmittel, Altenhilfeprodukte (z.B. Stock, Badewanneneinstieg, Rollator). Bitte kein Alkohol, Zigaretten, Medikamente u.ä. Kleinere Artikel in kleineren Mengen nehmen wir gerne vor Ort an, größere Gegenstände schreiben wir auf unserer Webseite und im Verein aus. Bitte schicken Sie uns zwei oder drei Fotos und die genauen Maße.
Für Einzelspenden bis 300 € per Überweisung genügt dem Finanzamt der entsprechende Kontoauszug. Wichtig ist, im Zahlungsgrund „Spende“ anzugeben. Für alle Barspenden oder Spenden per Überweisung über 300 € benötigt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung des Spendenempfängers für den Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Wir sind berechtigt und stellen auf Wunsch Spendenbescheinigungen für Spenden in jeglicher Höhe aus. Dafür benötigen wir bitte die Postadresse der Spenderin, des Spenders.
Grundsicherung im Alter, Wohngeld im Alter
Als Rentnerin oder Rentner mit Hauptwohnsitz in Deutschland mit weniger als 1.062 € regelmäßiges monatliches Einkommen, sollte man unbedingt den Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen (Deutsche Rentenversicherung)
Ulm Grundsicherung Link zur Webseite
- Information und Beratung zur Grundsicherung
- Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung
In Ulm sind die Sozialräume zuständig (Ulm Mitte/Ost, Böfingen, Weststadt/Söflingen, Eselsberg, Wiblingen).
Für Wohngeld im Alter ist die Wohngeldstelle der Stadt Ulm zuständig.
In Neu-Ulm ist für beides das Landratsamt zuständig.
1. Antrag auf Grundsicherung im Alter
2. Unterlagen zur Person
3. Einkommensnachweise
4. Nachweise zur Wohnsituation
5. Vermögensnachweise
Die Grundsicherung, wenn bewilligt, richtet sich neben dem eigenen Einkommen und dem des Partners falls zutreffend, auch nach dem Ort, denn Lebenskosten können unterschiedlich sein.
Der Regelbedarfssatz für Senioren liegt bei etwa 563 € im Monat für Alleinstehende und 506 € pro Person für Paare (Stand 2025).
Wird der Antrag auf Grundsicherung bewilligt, gibt es bis zu vier Leistungen:
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Evtl. Mehrbedarf.
Mehrbedarf wird etwa für Gehbehinderte anerkannt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Mehrbedarf wird meist pauschal mit 17% extra zum jeweiligen Regelsatz unterstützt. Als Teil der Grundsicherung kann auch ein einmaliger und sonstiger Bedarf anerkannt werden, z.B. Erstausstattung der Wohnung.
Es gelt folgende Prinzipien:
- Vermögen und Einkommen der Partnerin, des Partners werden berücksichtigt, wenn sie den Eigenbedarf übersteigen
- Einkommen der Kinder und Eltern <= 100.000 € jährlich wird nicht angerechnet
- Vermögensfreigrenze liegt bei 10.000 €
- Auto bis zu einem Wert von 7.500 € ist erlaubt
- Karenzzeit bei zu hohen Unterkunftskosten beträgt ein Jahr
Grundsicherung im Alter und Wohngeld im Alter sind zwei unterschiedliche staatliche Leistungen für Senioren mit geringem Einkommen. Sie verfolgen unterschiedliche Ziele und haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Grundsicherung im Alter:
Ziel: Sicherstellung des gesamten Lebensunterhalts
Empfänger: Rentner, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Voraussetzung: Einkommen unter einer bestimmten Grenze
Leistungen:
- Regelbedarf für Lebensunterhalt
- Unterkunfts- und Heizkosten
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Wohngeld im Alter:
Ziel: Zuschuss zu den Wohnkosten
Empfänger: Rentner mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung erhalten.
Voraussetzung: Einkommen reicht knapp aus für den Lebensunterhalt, aber die Wohnkosten sind zu hoch.
Leistungen:
- Mietzuschuss für Mieter
- Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum
Für Empfänger von Grundsicherung im Alter besteht die Möglichkeit, sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien zu lassen.
Rentnerinnen und Rentner mit Hauptwohnsitz in Deutschland und niedrigem, aber nicht zu niedrigem Einkommen und begrenztem Vermögen. Bei einem Einkommen zwischen 857 € und 1.543 € netto je nach Mietstufe und Haushaltsgröße ist Wohngeld möglich. Die Miete und Belastungen dürfen nicht überhöht sein für den Ort und die Haushaltsgröße.
Vermögensgrenze:
60.000 € für Alleinstehende, plus 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt. Selbstgenutztes Wohneigentum zählt nicht als Vermögen.
- Antrag auf Wohngeld
- Unterlagen zur Person
- Einkommensnachweise
- Nachweise zur Wohnsituation
- Vermögensnachweise
Grundsicherung im Alter und Wohngeld im Alter schließen sich gegenseitig aus. Es macht keinen Sinn, beide Anträge zu stellen. Der erste Antrag, der bearbeitet wird, wird entschieden.
Beide staatliche Unterstützungen müssen jährlich beantragt werden
Gegen Entscheidungen ist Widerspruch grundsätzlich zulässig. Widerspruch muss bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides schriftlich eingelegt werden
altersarmut Ulm nein steht gerne beratend zur Seite oder hilft beim Ausfüllen von Formularen oder begleitet Sie zu den Behörden, wenn Sie dies nicht alleine tun möchten. Auf Wunsch können wir anhand von Eckdaten eine Überschlagsrechnung machen, die Ihnen hilft zu verstehen, ob Sie einen Antrag auf Grundsicherung oder Wohngeld im Alter stellen sollten. Die Berechnung der Behörden ist jedoch wesentlich detaillierter und genau auf die individuellen Verhältnisse jeder Antragstellerin, jedes Antragstellers ausgerichtet. Daher und weil die Antragstellung umfangreich ist, empfehlen wir, dass Sie sich von den Behörden eingehend beraten lassen, bevor Sie einen Antrag auf die eine oder andere staatliche Unterstützung stellen.
Definitionen
- Altenhilfe regelt die Unterstützung älterer Menschen im Rahmen der Sozialhilfe nach SGB XII.
- Erwerbsfähige, Arbeitslose fallen unter SGB II.
- Statistisch ab 65 Jahre (Statistisches Bundesamt)
- Gesellschaftlich meist ab 60–65 Jahren, oft mit Renteneintritt verbunden
In der gesamten EU gültig:
- Armutsgefährdet: Personen haben <60% des mittleren Einkommens aller Haushalte
- Arm: <50 % des mittleren Einkommens aller Haushalte
Altersarmut kann in allen Lebensphasen anfangen, z. B.:
- in der Kindheit durch Familie und Bildung, wo Chancengleich-berechtigung nicht ermöglicht wird
- im Erwachsenenalter durch schlecht bezahlte/prekäre Arbeit, Minijob, Ausfallzeiten (besonders Mütter), keine Vorsorge
- im Alter durch keine/zu niedrige Rente, Mangel an Rücklagen, ambulante/stationäre Pflegekosten, steigende Mieten, Mangel an altersgerechtem Wohnraum
- durch Unfall, Krankheit, Trennung ohne Rentenausgleich, Tod des Partners, erfolglose Selbständigkeit, lange Arbeitslosigkeit, lange Haft, Behinderung, Immigration, Überverschuldung
Statistiken zeigen zunehmende Gefährdung, besonders für Frauen.
Die Rente reicht nicht zum Leben selbst auf einfachem Niveau
Alle Ausgaben müssen auf das absolute Minimum reduziert werden
Altersarmut ist fast unsichtbar. Flaschen sammeln die wenigsten Betroffenen
Armut im Alter bedeutet nicht nur finanzielle Einschränkungen, sie hat Auswirkungen auf die gesamte Lebenssituation z.B.
- Mangel an gesunder Ernährung
- Falsche Kleidung, Schuhe
- Mangelerscheinungen
- Kein Urlaub, keine Reise
- Keine Geschenke
- Keine Einladungen
- Nicht ausgehen
- Kein Haustier
- Kein Fernseher, Internet, Handy
- Heizung sparen
- Schlechte Wohnung, schlechte Gegend
- Nicht zum Arzt, wenn es wichtig wäre
- Dazuverdienen müssen
- Hausrat verkaufen
- Betteln
- Müll auf Brauchbares durchsuchen
Altersarmut ist physisch und psychisch ungesund
